Hallo, vielleicht weiß ja von euch jemand bescheid. Ich schreibe heute lieber anonym, bin da etwas paranoid, dass mein Arbeitgeber mich erkennen könnte
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe einen Teilzeitvertrag (50%) bei meinem Arbeitgeber. Nach der Geburt meines Kindes möchte ich gerne ein Jahr zu Hause bleiben und dann meine 50%-Tätigkeit wieder aufnehmen. Jetzt könnte ich ja einfach ein Jahr Elternzeit nehmen. Mir wäre es allerdings lieber, längere Zeit unkündbar zu bleiben, da es bei uns immer wieder zu Kündigungen kommt.
Wisst ihr, ob ich drei Jahre Elternzeit nehmen kann und dann einen Anspruch darauf habe, dass mein AG mich ab dem zweiten Jahr in Teilzeit beschäftigt (also parallel zur Elternzeit)? Oder ist das Goodwill des AG?
Gibt es neben der Unkündbarkeit noch andere Vorteile, die eine längere Elternzeit anraten lassen, obwohl man nach einem Jahr wieder einsteigen will? Das wäre noch eine Argumentationshilfe ggü. meinem Arbeitgeber, falls ich auf Freiwilligkeit angewiesen bin
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe einen Teilzeitvertrag (50%) bei meinem Arbeitgeber. Nach der Geburt meines Kindes möchte ich gerne ein Jahr zu Hause bleiben und dann meine 50%-Tätigkeit wieder aufnehmen. Jetzt könnte ich ja einfach ein Jahr Elternzeit nehmen. Mir wäre es allerdings lieber, längere Zeit unkündbar zu bleiben, da es bei uns immer wieder zu Kündigungen kommt.
Wisst ihr, ob ich drei Jahre Elternzeit nehmen kann und dann einen Anspruch darauf habe, dass mein AG mich ab dem zweiten Jahr in Teilzeit beschäftigt (also parallel zur Elternzeit)? Oder ist das Goodwill des AG?
Gibt es neben der Unkündbarkeit noch andere Vorteile, die eine längere Elternzeit anraten lassen, obwohl man nach einem Jahr wieder einsteigen will? Das wäre noch eine Argumentationshilfe ggü. meinem Arbeitgeber, falls ich auf Freiwilligkeit angewiesen bin