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Diejenigen die es interessiert und nicht wissen/wussten - Steuernachzahlung/Krankversicherung während Elternzeit (29 Antworten)

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Hallo Zusammen,
ich war vor einige Zeit (nun fast 2 Jahre ;-) ) hier angemeldet. Hatte mich dann aber abgemeldet, weil Haus/Kind /Arbeit mir keine Zeit mehr gelassen haben mich „rumzutummeln“ ;-)..
Warum schreibe ich jetzt:

Ich hätte mir damals einen Beitrag mit diesem Thema gewünscht, da ich absolut nicht daran gedacht hab.

Es geht um das Thema - Steuerrückzahlung Elterngeld / Krankenversicherungsgeld

Der Staat ist so freundlich und gibt uns ein Jahr Elterngeld. Ich hatte vor der Geburt relativ viel verdient, so dass ich 1800€ Elterngeld / Monat zur Verfügung hatte.

Darüber freut man sich natürlich. Nun kommt das dicke Ende.
Wir haben unsere Steuerklärung machen müssen.
Was wir nicht beachtet haben ist, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. D.h. wir müssen nun für das letzte Jahr 1700€ nachzahlen!!!


Weiterhin kam hinzu, dass mein Mann privat versichert ist und ich freiwillig gesetzlich. Das hatte zur Folge, dass wir auch die Krankenversicherung aus privater Tasche zahlen mussten..
Das ergab 4000€!! Die Krankenkasse hatte uns NICHT informiert – sondern kurz vor Ablauf der Elternzeit einen netten Brief geschrieben.


Unterm Strich haben wir nach derzeitigem Stand
5700€ zahlen dürfen.. das macht 3 Monate Elterngeld, die einfach so weg sind..

Warum schreibe ich das:
Ich kann mir vorstellen, dass ein Großteil solch einen Batzen Kohle nicht einfach so parat haben. Daher mein gut gemeinter Rat:
1. Erkundigt euch bei der Krankenkasse, was für Kosten während der Elternzeit anfallen.
2. Erkundigt euch beim Steuerberater, welche eventuelle Nachzahlungen notwendig sind.

Möglicherweise gibt es den einen oder anderen Trick - wie z.B.
a) Mit dem Chef sprechen, dass (die es betrifft und dessen Partner privat versichert ist) man bis zur Entbindung weniger verdient) und somit automatisch gesetzlich pflichtversichert wird. Nach dem Wiedereinstieg in Berufsleben, kann man sich die angehäuften Stunden ja auszahlen lassen
b) Steuerklassenwechsel. Wenn beide Partner gleich gut verdienen – macht es Sinn, dass derjenige, der daheim bleibt – die bessere Steuerklasse hat. Dadurch bleibt unterm Strich mehr Netto übrig – und man bekommt mehr Elterngeld. Der Partner bekommt in dieser Zeit natürlich weniger Netto. Es geht ja nur darum, dass bestmögliche an Elterngeld rauszuholen ;)
c) Falls das zur Diskussion steht – erst heiraten, wenn Elternzeit vorbei ist;-). Bei unverheirateten Partner ist keine gemeinsame Steuerklärung erforderlich.

Ich bin echt wütend.
Ich finds ja super, dass wir Unterstützung bekommen und ein Jahr Auszeit haben. (Nun gut, anders wäre es bei den Betreuungsmöglichkeiten auch gar nicht machbar!! Und jeder würde sich es doppelt und dreifach überlegen ob man sich ein Kind leisten kann)..
Ich fühle mich aber schlecht informiert!! Natürlich gibt es alle möglichen Internetseiten - aber warum muss man alles mühsam und zeitaufwendig selbst zusammen suchen.. und die meisten wissen doch gar nicht, nach was sie überhaupt suchen bzw. fragen müssen!!

Vielleicht interessiert es den einen oder anderen hier ;-)

Viele Grüße und noch eine schöne Schwangerschaft 

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