Hallo, so langsam fange ich an mir Gedanken zu diesem Thema zu machen.
Ich bin derzeit in Elternzeit mit dem zweiten Kind, bin in Elternzeit für 15 h/Woche beschäftigt und derzeit im Beschäftigungsverbot. Das sollte aber keine Auswirkungen haben.
Am 30.11 beginnt mein Mutterschutz fürs dritte Kind und ich weiß, dass ich Anspruch auf den Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeld von vor der Geburt des zweiten Kindes habe, wenn ich diese jetzige Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beende.
Aber weiß mein Arbeitgeber das auch? Wie macht ihr das? Redet ihr vorher darüber oder beantragt ihr das einfach?
Hat das vielleicht schon eine hinter sich und kann berichten?
Vielen Dank
Ich bin derzeit in Elternzeit mit dem zweiten Kind, bin in Elternzeit für 15 h/Woche beschäftigt und derzeit im Beschäftigungsverbot. Das sollte aber keine Auswirkungen haben.
Am 30.11 beginnt mein Mutterschutz fürs dritte Kind und ich weiß, dass ich Anspruch auf den Arbeitgeberanteil des Mutterschaftsgeld von vor der Geburt des zweiten Kindes habe, wenn ich diese jetzige Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beende.
Aber weiß mein Arbeitgeber das auch? Wie macht ihr das? Redet ihr vorher darüber oder beantragt ihr das einfach?
Hat das vielleicht schon eine hinter sich und kann berichten?
Vielen Dank