Hi ihr Lieben,
anscheinend ist es üblich, die Elternzeit kurz nach der Geburt, dh. sieben Wochen vor Beginn beim AG zu beantragen.
Mein Chef hat mich gebeten, die geplante Elternzeit bei der PA zu beantragen. Ich weiß, dass ich noch nicht muss, möchte das aber so tun.
Nun stellt sich die Frage der Formulierung... wäre das so Ok? Oder hab ich da einen Denkfehler?
[...] hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr in unmittelbarem Anschluss an die Mutterschutzfrist [...]
btw: vollendeten oder vollendetem? Schwangerschaftsdemenz lässt grüßen.
Ich weiß auch, dass ich keine drei Jahre muss, sondern auch zwei und später das Recht habe, eins dranzuhängen. Mir geht es eher um das Weglassen des Datums -ist das schlimm? Geht es trotzdem genauer, statt nur vollendetem?
Danke euch falls ihr Tipps habt. :)
anscheinend ist es üblich, die Elternzeit kurz nach der Geburt, dh. sieben Wochen vor Beginn beim AG zu beantragen.
Mein Chef hat mich gebeten, die geplante Elternzeit bei der PA zu beantragen. Ich weiß, dass ich noch nicht muss, möchte das aber so tun.
Nun stellt sich die Frage der Formulierung... wäre das so Ok? Oder hab ich da einen Denkfehler?
[...] hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes bis zu dessen vollendetem dritten Lebensjahr in unmittelbarem Anschluss an die Mutterschutzfrist [...]
btw: vollendeten oder vollendetem? Schwangerschaftsdemenz lässt grüßen.
Ich weiß auch, dass ich keine drei Jahre muss, sondern auch zwei und später das Recht habe, eins dranzuhängen. Mir geht es eher um das Weglassen des Datums -ist das schlimm? Geht es trotzdem genauer, statt nur vollendetem?
Danke euch falls ihr Tipps habt. :)