Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Mein Chef möchte mir meinen Urlaub (fast 1 Monat) nicht vor dem Mutterschutz geben. Die Personalabteilung will aber aufgrund ggf. notwendiger Rückstellungen den Urlaub auch nicht bis nach der Elternzeit aufheben und hat jetzt den Vorschlag gemacht, den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen. Da würde ich aber logischerweise Verluste beim Elterngeld hinnehmen müssen, weil das dann gekürzt bzw. angerechnet wird. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden.
Kann mein AG mich zwingen den Urlaub zu nehmen? Oder z.B. die Elternzeit für den Zeitraum einfach nicht genehmigen? Eigentlich dachte ich §17 BEEG ist da eindeutig. Entweder vorher oder nach der Elternzeit.
Ursprüngliche Idee war Auszahlung, aber das wäre auch mit großen Verlusten für mich verbunden.
Was mache ich den jetzt am besten? Welche Rechte habe ich. Sehe nicht ein, dass ich Verluste / Nachteile hinnehmen soll. Die Erfahrung zeigt auch, dass einem das definitiv nicht vom Unternehmen gedankt wird.
Danke schon mal für Eure Tipps. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus? Oder hatte das gleiche Problem.
PS: Gutstellen mit meinem jetzigen Chef bringt leider auch nichts, weil ich zu 99,9% auf diese Stelle nicht zurückkehren kann (zu spezialisiert und Kita nimmt erst Kinder ab 1 Jahr!- In dieser Zeit wird die Stelle garantiert neu besetzt werden müssen.) Habe aber einen unbefristeten Vertrag und die Firma muss mich garantiert zurücknehmen (was ja schon mal gut ist).
Gruss
ich habe eine kurze Frage. Mein Chef möchte mir meinen Urlaub (fast 1 Monat) nicht vor dem Mutterschutz geben. Die Personalabteilung will aber aufgrund ggf. notwendiger Rückstellungen den Urlaub auch nicht bis nach der Elternzeit aufheben und hat jetzt den Vorschlag gemacht, den Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen. Da würde ich aber logischerweise Verluste beim Elterngeld hinnehmen müssen, weil das dann gekürzt bzw. angerechnet wird. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden.
Kann mein AG mich zwingen den Urlaub zu nehmen? Oder z.B. die Elternzeit für den Zeitraum einfach nicht genehmigen? Eigentlich dachte ich §17 BEEG ist da eindeutig. Entweder vorher oder nach der Elternzeit.
Ursprüngliche Idee war Auszahlung, aber das wäre auch mit großen Verlusten für mich verbunden.
Was mache ich den jetzt am besten? Welche Rechte habe ich. Sehe nicht ein, dass ich Verluste / Nachteile hinnehmen soll. Die Erfahrung zeigt auch, dass einem das definitiv nicht vom Unternehmen gedankt wird.
Danke schon mal für Eure Tipps. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus? Oder hatte das gleiche Problem.
PS: Gutstellen mit meinem jetzigen Chef bringt leider auch nichts, weil ich zu 99,9% auf diese Stelle nicht zurückkehren kann (zu spezialisiert und Kita nimmt erst Kinder ab 1 Jahr!- In dieser Zeit wird die Stelle garantiert neu besetzt werden müssen.) Habe aber einen unbefristeten Vertrag und die Firma muss mich garantiert zurücknehmen (was ja schon mal gut ist).
Gruss