Liebe Community,
Durch den Hinweis einer Bekannten bin ich auf etwas Wichtiges gestoßen.
Viele Frauen arbeiten ja nach einer Schwangerschaft und ggf. Pause dann Teilzeit in Elternzeit. Wenn man dann innerhalb der Teilzeit in Elternzeit erneut schwanger wird, gibt es eine Möglichkeit im Mutterschutz wieder sein volles Gehalt (und nicht nur ein Teilzeitgehalt) bezahlt zu bekommen. Dazu muss man nur dem Arbeitgeber schriftlich die vorzeitige Beendigung der Teilzeit in Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Macht man das nicht, bekommt man wie gesagt deutlich weniger Geld im Mutterschutz. Die Regel gilt auch, wenn man im Beschäftigungsverbot ist! Das alles ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz unter Paragraph 16, Absatz 3, Satz 3 geregelt.
Vielen meiner Freundinnen ist dadurch Geld durch die Lappen gegangen, viele Arbeitgeber wissen das auch nicht (oder stellen sich quer).
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen von Euch.
Gerne beantworte ich Euch dazu weitere Fragen (sofern ich kann). LG
Durch den Hinweis einer Bekannten bin ich auf etwas Wichtiges gestoßen.
Viele Frauen arbeiten ja nach einer Schwangerschaft und ggf. Pause dann Teilzeit in Elternzeit. Wenn man dann innerhalb der Teilzeit in Elternzeit erneut schwanger wird, gibt es eine Möglichkeit im Mutterschutz wieder sein volles Gehalt (und nicht nur ein Teilzeitgehalt) bezahlt zu bekommen. Dazu muss man nur dem Arbeitgeber schriftlich die vorzeitige Beendigung der Teilzeit in Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Macht man das nicht, bekommt man wie gesagt deutlich weniger Geld im Mutterschutz. Die Regel gilt auch, wenn man im Beschäftigungsverbot ist! Das alles ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz unter Paragraph 16, Absatz 3, Satz 3 geregelt.
Vielen meiner Freundinnen ist dadurch Geld durch die Lappen gegangen, viele Arbeitgeber wissen das auch nicht (oder stellen sich quer).
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen von Euch.
Gerne beantworte ich Euch dazu weitere Fragen (sofern ich kann). LG