Hallo,
ich habe auch mal eine Elternzeitfrage, die ich mir anhand des Gesetzes und der Publikationen nicht beantworten kann.
Mein Mann hat bis zum 3. LJ unserer Tochter 21,5 Std TZ in EZ gearbeitet, seitdem arbeitet er TZ nach TzBfG, ebenfalls 21,5 Std. Nach Geburt des 2. Kindes wird er wohl die LM 10-14 voll EZ nehmen, danach wieder 21,5 Std arbeiten. Das ist ja sein normaler TZ-Vertrag. Kann er trotzdem TZ in EZ mit dieser Stundenzahl arbeiten (Zustimmung des AG vorausgesetzt)? Zur Not würde er auch eine Stunde weniger beantragen. Hintergrund: Kündigungsschutz in EZ und Vorteile bei der Rente.
Danke für eure Antworten!
ich habe auch mal eine Elternzeitfrage, die ich mir anhand des Gesetzes und der Publikationen nicht beantworten kann.
Mein Mann hat bis zum 3. LJ unserer Tochter 21,5 Std TZ in EZ gearbeitet, seitdem arbeitet er TZ nach TzBfG, ebenfalls 21,5 Std. Nach Geburt des 2. Kindes wird er wohl die LM 10-14 voll EZ nehmen, danach wieder 21,5 Std arbeiten. Das ist ja sein normaler TZ-Vertrag. Kann er trotzdem TZ in EZ mit dieser Stundenzahl arbeiten (Zustimmung des AG vorausgesetzt)? Zur Not würde er auch eine Stunde weniger beantragen. Hintergrund: Kündigungsschutz in EZ und Vorteile bei der Rente.
Danke für eure Antworten!