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Kurze Frage Anmeldung Elternzeit (Keine Antworten)

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Ich wühle mich aktuell durch die Unterlagen, die wir nach der Geburt abschicken müssen.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich mich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen. Ich würde daher 2 Jahre Elternzeit anmelden. Falls ich früher wieder anfangen würde, dann eher weil es von Arbeitgeberseite aus gewünscht wäre, dementsprechend wäre eine Zustimmung zu einer möglichen Verkürzung dann gegeben.

Das dritte Jahr würde ich mir aber gerne in Reserve halten. Entweder um doch 3 statt 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, wenn Kind Nummer 2 doch noch nicht soweit sein sollte in eine Betreuung zu gehen (einen Platz würden wir aufgrund meines Arbeitgebers auf jeden Fall bekommen) oder es dann irgendwann zwischen dem dritten und dem 8. Lebensjahr zu nehmen. So nun habe ich gelesen, dass die Übertragung der verbleibenden Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag für Geburten ab 1.7.2015 nicht mehr der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers unterliegt. So wie ich es verstanden habe, muss ich sie lediglich 14 (wenn die Zeit nach dem 3. Geburtstag liegt) oder 7 Wochen (wenn sie vor dem 3. Geburtstag liegt) vor Beginn schriftlich beim AG anmelden.

Jetzt bin ich mir unsicher: Muss ich die Übertragung des dritten Jahres mitteilen? Vor allem, da ich mir noch nicht sicher bin, ob ich sie jetzt im Anschluss an das 2. Jahr EZ nehme oder doch erst später? Weiß da jemand was, insbesondere mit dieser neuen Regelung für Geburten ab Juli 2015?

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