Halli Hallo liebe Forumsgemeinde.
Gibts hier im Schwarmwissen jemanden, der mir (per Pn) eine kleine Frage bzgl der Entscheidung ob das Ehegattensplitting für uns aktuell sinnvoll ist oder nicht beantworten?
Dabei gehts auch vor allem darum:
Wir haben im Mai 2016 geheiratet bis dahin waren wir SK 1/1 und nach der Hochzeit automatisch SK 4/4. Wenn wir jetzt die Änderungen in 3/5 beantragen, gilt diese für das ganze Kalenderjahr 2016 rückwirkend??
Habe nämlich vorgestern diese Textpassage gefunden:
"Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Lohnsteuerklasse beim Finanzamt wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr"
Vielen Dank schonmal
Lg Minzblatt
Gibts hier im Schwarmwissen jemanden, der mir (per Pn) eine kleine Frage bzgl der Entscheidung ob das Ehegattensplitting für uns aktuell sinnvoll ist oder nicht beantworten?
Dabei gehts auch vor allem darum:
Wir haben im Mai 2016 geheiratet bis dahin waren wir SK 1/1 und nach der Hochzeit automatisch SK 4/4. Wenn wir jetzt die Änderungen in 3/5 beantragen, gilt diese für das ganze Kalenderjahr 2016 rückwirkend??
Habe nämlich vorgestern diese Textpassage gefunden:
"Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Lohnsteuerklasse beim Finanzamt wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr"
Vielen Dank schonmal
Lg Minzblatt