Hallo,
ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben.
Ich habe noch bis 31.01.17 Elternzeit.
Bin nun allerdings erneut schwanger, der Geburtstermin ist der 12.01.17.
Ich habe in meiner Elternzeit 5 Monate in Teilzeit ( 12std ) gearbeitet.
Habe ich trotzdem Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Liebe Grüße
ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben.
Ich habe noch bis 31.01.17 Elternzeit.
Bin nun allerdings erneut schwanger, der Geburtstermin ist der 12.01.17.
Ich habe in meiner Elternzeit 5 Monate in Teilzeit ( 12std ) gearbeitet.
Habe ich trotzdem Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld?
Liebe Grüße