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Elterngeld (Keine Antworten)

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Wir haben grade mal geschaut und gerechnet:

Wir haben mit dem positiven SST zum 1.4. die Steuerklassen gewechselt, dh. April bis September habe ich Steuerklasse 3 (6 Monate). Das reicht ja dafür, dass beim EG die "bessere" Steuerklasse berücksichtigt wird.
So, nun haben wir bei meinem Mann durchgerechnet: Dadurch, dass bei ihm der Oktober 16 noch als Monat vor der Geburt zählt und nicht wie bei mir wegen Mutterschaftsgeldbezug ausgeklammert wird, kommt er nur noch auf 5 Monate mit Steuerklasse 3. Ist es möglich zum 1.10. nochmal zu wechseln? Wir haben gelesen, dass aufgrund Schwangerschaft einzusätzlicher Wechsel in Frage kommt. Auf dem Formular zum Steuerklassenwechsel steht aber, dass ein zusätzlicher Wechsel möglich ist, wenn ein Ehegatte "keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn" mehr bezieht. Da der Mutterschutz zwar bereits im Oktober beginnt, ich aber in dem Monat noch einige Tage offiziell arbeite, bzw. Urlaub habe, verstehe ich das so, dass ein Wechsel erst zum 1.11. möglich wäre. Hatte das schonmal jemand so und kann konkret was dazu sagen? Ab wann habt ihr gewechselt? Ab wann durftet ihr frühestens wechseln? Sollten wir es irgendwie schaffen bereits zum 1.10. zu wechseln, wären das bei meinem Mann für die zwei Monate, die er in EZ gehen würde jeweils 150€ im Monat... Ansonsten sollte ich wohl hoffen, dass ich bis zum 1.12. übertrage, dann hauts auch hin *g*

Wenn ich das richtig verstehe wird zur Berechnung das Lohnsteuerpflichtige Brutto herangezogen, bei mir unterscheidet sich das nicht vom Gesamtbrutto, bei meinem Mann deutlich, da sowohl der Zuschuss zur Altersvorsorge als auch der Kindergartenzuschuss nicht steuerpflichtig sind. Zudem zählt ja die gewinnabhängige Tantieme, (die er mittlerweile seit fast 10 Jahren jedes Jahr bekommen hat) nicht mit rein, da sie unter sonstige Bezüge fällt. Im Prinzip werden alle Vorteile, die ihm sein AG gewährt und finanziert nicht berücksichtigt, stimmt das auch mit euren Eindrücken überein?

Und zu guter letzt: Ich plane derzeit die ersten 2 Monaten normale Elterngeldmonate zu nehmen (muss ich ja wegen Mutterschaftsgeldbezug) und die verbleibenden Monate (bis einschl. LM 22) als Elterngeld plus (wg. der Steuerprogression) zu nehmen. Der Plan ist zunächst 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, zu schauen, wie sich Nummer 2 entwickelt und einen Krippenplatz für Sommer 2018 zu suchen und dann die EZ früher zu beenden oder TZ in Elternzeit zu arbeiten (ich habe aber sowieso nur eine 75% Stelle). Es kann aber sein, dass sich das relativ kurzfristig entscheidet, bevor die letzte freie Stelle in "meiner" Einrichtung vergeben wird, würde ich eher zurückkommen.Ich kenne es noch vom Elterngeld vor 2013 so, dass bei Bezugszeiträumen, die über den 14. LM hinausgehen ein Verdienst keine Rolle für die (gesplittete) Auszahlung spielt, ist das immer noch so?

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