Hallöchen,
das Thema steht ja schon oben.
Es ist so, dadurch dass ich erst im Dezember eine unbefristete Arbeitsstelle angetreten habe (zu dem Zeitpunkt war ich schon schwanger) haben mein Mann und ich beschlossen auf das Wiedereinstellungsrecht zu verzichten um meiner Arbeitgeberin nicht "auf der Tasche zu liegen". Es ist ein sehr kleines Unternehmen und sie hat finanzielle Probleme. Das nur kurz am Rande.
Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich nur Elterngeld wenn ich im gleichen Zug Elternzeit beantrage oder ist das unabhängig voneinander und der Elternzeitantrag betrifft ausschließlich den Arbeitgeber? Ich habe mich bereits bei Elterngeld. Net durchgearbeitet, hätte aber trotzdem gerne bestätigt ob ich das so richtig verstanden habe dass man vorweisen muss entweder die Elternzeit zu nutzen um beim Kind zu Hause zu bleiben oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche zu arbeiten um Elterngeld zu erhalten?
Falls ich etwas durcheinander gebracht haben sollte sorry. Einwenig komplex ist das Thema schon...
Ich freue mich auf viele hilfreiche Antworten :-)
LG
Itchybee
das Thema steht ja schon oben.
Es ist so, dadurch dass ich erst im Dezember eine unbefristete Arbeitsstelle angetreten habe (zu dem Zeitpunkt war ich schon schwanger) haben mein Mann und ich beschlossen auf das Wiedereinstellungsrecht zu verzichten um meiner Arbeitgeberin nicht "auf der Tasche zu liegen". Es ist ein sehr kleines Unternehmen und sie hat finanzielle Probleme. Das nur kurz am Rande.
Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich nur Elterngeld wenn ich im gleichen Zug Elternzeit beantrage oder ist das unabhängig voneinander und der Elternzeitantrag betrifft ausschließlich den Arbeitgeber? Ich habe mich bereits bei Elterngeld. Net durchgearbeitet, hätte aber trotzdem gerne bestätigt ob ich das so richtig verstanden habe dass man vorweisen muss entweder die Elternzeit zu nutzen um beim Kind zu Hause zu bleiben oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche zu arbeiten um Elterngeld zu erhalten?
Falls ich etwas durcheinander gebracht haben sollte sorry. Einwenig komplex ist das Thema schon...
Ich freue mich auf viele hilfreiche Antworten :-)
LG
Itchybee