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Elterngeld - Fragen zum Steuerklassenwechsel (1 antworten)

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Beim Elterngeld hat sich ja die Berechnung geändert. Wenn wir das richtig verstanden haben, macht das bei uns einen Unterscheid von 250 Euro mehr Elkterngeld im Monat *crasy*. Dementsprechend haben wir unsere Steuerklasse heute geändert, so dass ich von der 5 in die 3 gewechselt habe und mein Mann umgekehrt. ETA von Nummer 2 wäre Ende November wenn alles gut geht, d.h. ab Mitte Oktober wäre Mutterschutz. Nun sind April bis September aber nur 6 Monate, nicht 7. Wie ist es denn, wenn man nicht mehrheitlich eine Steuerklasse hatte sondern genau 50/50? Hat jemand Erfahrung? Reichen die 6 Monate?
Ab wann kann man zurück wechseln? Generell ja einmal pro Kalenderjahr, aber-so die Dame vom Finanzamt- auch wenn ein steuerpflichtiges Einkommen wegfällt. Ist Mutterschaftsgeld nach der Geburt noch steuerpflichtiges Einkommen? Je nachdem könnten wir nämlich noch in Dezember den Antrag für Januar stellen und hätten dann im kommenden Jahr noch einen Wechsel frei.
Wie habt ihr das denn geregelt?

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