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Elternzeitantrag Zwillinge (Beamte Hessen)? (3 Antworten)

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Hallo :)
ich bekomme ja Zwillinge und habe jetzt von der Personalabteilung den Elternzeitantrag (Hessen) zugeschickt bekommen, den ich noch ausfüllen muss.
Nun denke ich aber das dieser total veraltet ist und nicht dem aktuellen Stand entspricht.

Hier mal ein Auszug:
Antrag auf Elternzeit (gemäß § 1 der Elternzeitverordnung (HEltZVO))

Gemäß § 1 der Verordnung über die Elternzeit für Beamte des Landes Hessen – HEltZVO
vom 07.03.2007 beantrage ich für meine Kinder geb. am
Elternzeit nach Ende des Mutterschutzes
1. 0 bis zum Lebensjahr des Kindes
2. 0 für Jahre
Das Kind lebt in meinem Haushalt und wird von mir betreut und erzogen.

0 Ich bin darüber informiert, dass ich die Übertragung eines Zeitraums von max.12 Monaten Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt beantragen kann. Ich beantrage daher
die Übertragung von Monaten und Tagen.


Meinen Resturlaub von Tagen möchte ich
1. 0 nach Ende des Mutterschutzes vor Beginn der Elternzeit nehmen.
2. 0 nach Ende der Elternzeit nehmen.

Mit freundlichen Grüßen



Dieser Antrag bezieht sich ja auf die HEltZVO vom 07.03.2007. Die aktuelle habe ich leider nicht gefunden.....
Soweit ich allerdings weiss, muss ich diese 12 Monate nicht mehr übertragen.
Ich kann doch für Kind 1 12 Monate und für Kind 2 12 Monate (also bis zum 2. Geburtstag) nehmen.... und der Rest, also 4 Jahre kann ich ohne Übertragungsantrag bis zum 8. Lebensjahr nehmen, wenn ich möchte.

Wäre dankbar um Meinungen und vllt. etwas Wissen ;)

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